Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
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Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
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- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 12.01.2009 - S 13 VG 162/03
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09
Die anspruchsbegründenden Voraussetzungen für eine soziale Entschädigung nach dem OEG, zu denen das Vorliegen eines rechtswidrigen Angriffs im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 1 OEG zählt, müssen grundsätzlich nachgewiesen, d.h. mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bzw. mit einem so hohen Grad der Wahrscheinlichkeit festgestellt worden sein, dass kein vernünftiger Zweifel mehr besteht (Landessozialgericht Nordrhein - Westfalen - LSG NRW - , Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 23 m.w.Nw.).Liegen dagegen - wie hier - Beweismittel vor und stützen diese das Begehren des Anspruchstellers nicht, kann die Beweiserleichterung des § 15 KOVVfG nicht angewendet werden, weil diese Norm gerade das Fehlen von Beweismitteln voraussetzt (vgl. LSG NRW, Urt. v. 29.09.2010 - L 6 (7) VG 16/05, Juris Rn. 24).
- BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98
Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09
Das strategische Vorgehen des Sachverständigen entspreche nicht den Anforderungen an ein wissenschaftliches Glaubhaftigkeitsgutachten, wie sie u.a. der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Grundsatzurteil vom 30.07.1999 (Aktenzeichen 1 StR 618/98) aufgestellt habe. - BSG, 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R
Opferentschädigung - tätlicher Angriff - Vorsatz - Rechtswidrigkeit - ärztlicher …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09
Danach ist als tätlicher Angriff eine in feindseliger Willensrichtung unmittelbar auf den Körper eines anderen zielende gewaltsame Einwirkung anzusehen, die in aller Regel den Tatbestand einer (jedenfalls versuchten) vorsätzlichen Straftat gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit erfüllt (vgl. BSG, Urt. v. 29.04.2010 - B 9 VG 1/09 R, Juris Rn. 25 m.w.Nw.).
- BSG, 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R
Gewaltopferentschädigung - Nordrhein-Westfalen - Aufgabenübertragung auf die …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09
Nach der Härtefallregelung des § 10 a OEG gilt dies unter weiteren besonderen Voraussetzungen auch für Personen, die - wie die Klägerin - eine Schädigung vor dem Inkrafttreten des OEG am 16.05.1976 geltend machen (vgl. Bundessozialgericht - BSG - , Urt. v. 23.04.2009 - B 9 VG 1/08 R, Juris Rn. 28). - BGH, 25.11.1986 - 4 StR 605/86
stabiler Wasserschlauch - § 223 StGB, Züchtigungsrecht, § 1631 Abs. 2 BGB aF
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09
Zu Erziehungszwecken erlaubte Schläge von strafbaren Körperverletzungen abzugrenzen erforderte jeweils eine Würdigung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls, die Anlass, Ausmaß und Zweck der Bestrafung berücksichtigte (vergleiche BGH in Strafsachen, Urteil vom 25.11.1986 - 4 StR 605/86, Juris Rn. 4 m.w.Nw.). - BSG, 31.05.1989 - 9 RVg 3/89
Beweiserleichterung nach § 15 KOVVfG gilt auch für Gewaltopfer
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2011 - L 13 (10) VG 11/09
Sie soll so auch die Beweisnot von Verbrechensopfern lindern, wenn die Tat ohne Zeugen geschieht und sich der Täter seiner Feststellung entzieht (BSG, Urt. v. 31.05.1989 - 9 RVg 3/89, Juris Rn. 11 ff.).